Verträge
Vertragsabschlüsse zur integrierten Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten (GKV - Patienten) zwischen Fachärzten und den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen nach § 140 a oder § 73 c des SGB V (Sozialgesetzbuch).
Sowohl der IV-Vertrag "Multiple Sklerose", als auch der "F 2-3-4 - IV-Vertrag", sind solche nach § 140 a SGB V, d.h. mit "On-Top-Zuschlägen" und ohne Bereinigung der von den Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung ausgeschütteten Gesamtvergütung (RLV). Dadurch bleibt das Budget der nicht am Vertrag teilnehmenden Fachärzte unangetastet.
Zu dieser partnerschaftlich ausgewogenen und ökonomisch weitsichtigen Vertragspolitik konnten sich im Niederlassungsraum des ZNS Rheinland Pfalz Süd e.V. bisher nur der BKK-Landesverband Rheinland Pfalz und Saarland, sowie die LKK Hessen / Rheinland Pfalz und Saarland entschließen.
Bei der allgemeinen Geldmittelknappheit im Staatshaushalt werden solche Modelle der fairen Vertragspartnerschaft zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft aber letztlich die Zukunft gehören.
Im Interesse unserer Patienten können wir nur hoffen, dass andere Krankenkassen dem Beispiel folgen.
Fokus
Wir begrüßen unser neues Mitglied, Neurologe Dr. Thomas Kohlmaier aus Ludwigshafen
Herzlich willkommen! Das ZNS Rheinland Pfalz Süd stärkt damit weiterhin seine regionale fachärztliche Präsenz und Kompetenz, nicht zuletzt zum Wohle unserer Patienten. Wir freuen uns auf eine fruchtbare Zusammenarbeit! Volkmar Figlestahler,...
ZNS-RLP-Süd-Mitglieder erfolgreich bei der Ärztekammerwahl!
Am 23.09.2011 wurden zwei unserer Netz-Mitglieder in die Vertreterversammlung von Bezirksärztekammer bzw. Landesärztekammer gewählt:Dr. Marcus Michel / Landau (BÄK) und Volkmar Figlestahler / Speyer (LÄK)Wir gratulieren und wünschen beiden...